Anfang März hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Leipzig überraschend entschieden, dass schwer und unheilbar kranke Patienten "in extremen Ausnahmesituationen" Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben.
"Meines Erachtens ist das Urteil keine Hilfe, um die Versorgungssituation von Schwerkranken und strebenden Menschen zu verbessern", kommentiert Hospizleiter Rolf Kieninger. Neue Urteile oder Gesetzgebungen seien, wie die Praxis am Beispiel Patientenverfügungen zeige, keine Maßnahme, um am Lebensende die Würde eines Sterbenden zu wahren. "Hilfe für schwerstkranke und sterbende Menschen bedeutet, ihre Ängste und daraus resultierende Todeswünsche ernst zu nehmen und Alternativen aufzuzeigen, wie sie die Hospizarbeit bietet", betont der Hospizleiter. Rolf Kieninger kann die Argumentation des Urteils nicht nachvollziehen: "Wenn die palliativmedizinische Versorgung an einem Ort in Deutschland nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen sollte, was das Gericht übrigens nicht festgestellt hat, dann ist nicht die Bereitstellung von Mitteln zur Selbsttötung die Konsequenz, sondern der weitere Ausbau von Strukturen zur Versorgung der Betroffenen," fordert er.
Für Clemens G. Schnell, Vorsitzender des Fördervereins Hospiz, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unterstützung von Selbsttötungen ein deutliches Zeichen, dass die Aufklärungsarbeit unvermindert fortgesetzt, ja sogar verstärkt werden muss. "Schließlich stehen wir für eine hingebungsvolle Pflege von Schwerstkranken - bis zum letzten Atemzug", betont Clemens G. Schnell.